Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen ASCELIX und seinen Auftraggebern. Maßgeblich sind stets die individuell getroffenen Vereinbarungen des jeweiligen Projektangebots; diese AGB gelten ergänzend.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen ASCELIX — Sabit Serhan Celik (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder Messenger stellen keine verbindliche Bestellung dar, sondern dienen der unverbindlichen Projektanbahnung.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Umfang der Leistungen — etwa Webdesign, UI/UX-Design, Branding, Content-Produktion oder digitale Strategieberatung — ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis (etwa konkrete Umsatz-, Reichweiten- oder Ranking-Ziele).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung — insbesondere Texte, Bilder, Logos und Zugänge.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen überlassenen Materialien die erforderlichen Rechte besitzt. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur.
§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus des Agenturinhabers gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht in der Rechnung ausgewiesen (Bruttobetrag entspricht Nettobetrag).
Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Projektbeginn eine Anzahlung fällig; der Restbetrag wird mit Abnahme bzw. Fertigstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung legt die Agentur das Arbeitsergebnis zur Abnahme vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Ergebnis innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und abzunehmen.
Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage konkrete Mängel schriftlich anzeigt oder das Ergebnis produktiv nutzt.
§ 7 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, erstellte Arbeiten zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu nennen und darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
§ 8 Leistungen Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Drittdienste (etwa Hosting-, Schriftarten- oder Software-Anbieter) einzusetzen. Für extern bezogene Leistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
§ 9 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Auf Wunsch des Auftraggebers schließt die Agentur eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist Dortmund.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Hinweis: Diese AGB stellen eine sorgfältig erstellte Grundlage dar. Für rechtsverbindliche Sicherheit — insbesondere bei individuellen Projekt- oder Haftungsfragen — empfehlen wir eine abschließende Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.